Leistungen & Preise

 

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Unsere Leistungen:

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Damit Sie sich risikolos durch den Straßenverkehr bewegen oder ihr Auto guten Gewissens verkaufen können, wird es von uns auf Funktionalität und Sicherheit geprüft und bei positivem Ergebnis mit einer amtlichen Prüfplakette „ausgezeichnet“.


Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Ob ein Auto mit spezieller Bereifung oder besonderen Spoilern ausgestattet ist, die Motorleistung nachträglich verändert oder das Fahrzeug tiefer gelegt wurde – Wir prüfen alle technischen Änderungen und stellen bei ordnungsgemäßem Ein- bzw. Anbau den entsprechenden Nachweis aus, der zur Änderung der Fahrzeugpapiere durch das SVA benötigt wird.

Falls Ihnen das erforderliche Teilegutachten bzw. die Teilegenehmigung nicht mehr vorliegt, profitieren Sie einfach von unseren guten Verbindungen: Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen viele Bauartengenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Wenn wir hier nicht fündig werden, können wir uns für Sie über die GTÜ an den Hersteller wenden, um hier evtl. ein passendes Gutachten für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Dieser Weg ist bei einigen Herstellern mit Kosten verbunden.

Auch bei den Änderungsabnahmen zur Änderung der Fahrzeugart innerhalb einer Fahrzeuggruppe oder –klasse wie z.B. ein Kleinkraftrad/Roller in Mofa und wieder zurück sind wir Ihnen gern behilflich.

Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
Sicherheitsprüfungen an LKWs, Zugmaschinen und KOM (BUS) werden von uns qualifiziert und unter Berücksichtigung der stetig steigenden Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportverkehr durchgeführt.

Gutachten gemäß § 5 FZV
Im unerwünschten Fall eines durch die Polizei oder das Straßenverkehrsamt ausgestellten Mängelberichts prüfen wir das Fahrzeug auf Mängelfreiheit bzw. Vorschriftsmäßigkeit und informieren umfassend über den Zustand des Fahrzeugs.

Untersuchungen § 41, § 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Die jährliche Hauptuntersuchung nach BOKraft für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (z. B. Taxen, Omnibusse und Mietwagen) führen wir gern für Sie oder Ihren Betrieb durch.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZO
„Tatsachenfeststellungen“, wie z. B. geringfügige Auflastungen, Ablastungen, Anhängelasterhöhungen (z. B. für geringere Steigungen), Änderungen des Ausrüstungszustandes, Erfassung von nicht prüfpflichtigen Änderungen oder ergänzende Beschreibungen von Fahrzeugmerkmalen fallen unter die Meldepflicht des Fahrzeugeigentümers bzw. -halters. Falls hierzu keine technischen Änderungen vorliegen, sind wir Ihnen gern behilflich, die Fahrzeugpapiere richtig beschreiben zu lassen.

Tempo 100-Untersuchungen
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kraftfahrzeuge mir einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (mit Anhänger) auf Autobahnen 100 km/h fahren. Wenn Ihr Gespann die gesetzlichen Randbedingungen einhält, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie die Tempo 100-Zulassung für ihren Zug beim Straßenverkehrsamt beantragen können.

Verlängerung einer gültigen ADR Bescheinigung
Für Tank- und Gefahrgutfahrzeuge sind regelmäßige Verlängerungen der „Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter“ erforderlich. Bei positivem Untersuchungsergebnis stellen wir eine Verlängerung der gültigen Bescheinigung bis zur nächsten Tankprüfung aus.

Verlängerung von CEMT-Bescheinigungen
Lärm- und schadstoffarme LKW, die im Transit durch Österreich und die Schweiz eingesetzt werden, müssen sich durch ein Schild an der Fahrzeugfront ausweisen. Die dafür einzuhaltenden Vorgaben erfordern eine jährliche Prüfung – die wir selbstverständlich für Sie durchführen.

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO neu
Für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und das vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, kann ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc (Oldtimerkennzeichen) ausgestellt werden.

Zur Erlangung des so genannten „H-Kennzeichens“ in Verbindung mit der Schlüsselnummer „98“ muss der Straßenverkehrsbehörde das positive Gutachten eines aaSoP oder PI (Prüfingenieur) zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden.

Wir überprüfen Ihr historisches Fahrzeug gern und stellen ein entsprechendes Gutachten aus.

Import / Reimport von Fahrzeugen
Für den Import eines Fahrzeugs aus dem EG-Ausland nach Deutschland ist folgendes zu beachten:

Ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung, das jünger als drei Jahre ist, kann in Verbindung mit einer COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ohne weitere Untersuchung beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden.

Für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, werden zur Zulassung beim Straßenverkehrsamt zusätzlich eine gültige Hauptuntersuchung und eine gültige Abgasuntersuchung benötigt.

Die COC-Bescheinigung erhalten Sie über den Hersteller bzw. den Generalimporteur des Fahrzeugs. Vertragswerkstätten sind in der Regel nicht zuständig. COC-Bescheinigungen werden ohne Abgasschlüsselnummer ausgestellt. Für Fahrzeuge, die seit mindestens sechs Monaten auf dem Markt sind, können wir – als Amthilfe für das Straßenverkehrsamt – die passenden Daten aus unserer Fahrzeug-Datenbank heraussuchen.

Für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung ist eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (Vollabnahme) erforderlich.

Selbstverständlich beraten wir Sie gern und ausführlich und helfen Ihnen beim Zusammenstellen der für den Import nötigen Papiere.


ECE-Exportgutachten
Fahrzeuge (PKW), die nach Italien, Finnland, Norwegen oder Schweden exportiert werden sollen, erhalten von uns ein ECE / Exportgutachten. Mit diesem Dokument, das vom Straßenverkehrsamt gegengezeichnet werden muss, kann das Fahrzeug ausgeführt und im Bestimmungsland zugelassen werden.

Technische Untersuchungen
Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch neutrale, nicht amtliche Fahrzeuguntersuchungen im Umfang einer Hauptuntersuchung durch.

Nachdruck von Untersuchungsberichten
Falls Ihnen der Untersuchungsbericht zur Hauptuntersuchung oder der Nachweis zur Änderungsabnahme abhanden gekommen ist, kein Problem: In der GTÜ-Zentrale werden alle Daten elektronisch gespeichert. Sobald Sie sich als Halter des Kfz ausgewiesen haben, wird Ihnen ein neuer Ausdruck erstellt.


Unsere weiteren Leistungen im Überblick:

Sachverständigendienstleistungen für Kfz


Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 und der DIN EN 1949
GTÜ-Fahrzeugzustandsbericht mit Gebrauchtwagensiegel
Unfallschadengutachten
Begutachtung von Leasingfahrzeugen
Fahrzeugbewertungen
Beweissicherungsgutachten
Oldtimer-Schadengutachten
Oldtimer-Bewertung
Schallpegelmessungen
Qualitätsmanagementberatungen


Prüfungen nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

Prüfungen an Fahrzeughebebühnen
Prüfungen an Kraftbetriebenen Tür- und Toranlagen
Prüfungen an Fahrzeugen


Ein Gutachten gibt detailliert Auskunft über den technischen Zustand und den Wert eines Fahrzeugs. In Unfallsituationen dient es zur Ermittlung des entstandenen Schadens und kann helfen, einen Unfallhergang nachzuvollziehen.

Die enge Zusammenarbeit der GTÜ mit der Automobilindustrie und den Behörden macht es möglich, dass wir über neue Entwicklungen und Änderungen in allen Bereichen unserer Tätigkeit sofort in Kenntnis gesetzt werden. Unser Know-how ist deshalb immer auf dem neuesten Stand, die Anerkennung unserer Gutachten vor jedem Gericht ist garantiert.

Falls Sie eine Frage oder ein Anliegen zu einem hier nicht genannten Thema haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren.
 


 
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