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Prüfentgelte:
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Unsere Leistungen:
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter
Abgasuntersuchung
Damit Sie sich risikolos durch den Straßenverkehr bewegen oder ihr
Auto guten Gewissens verkaufen können, wird es von uns auf
Funktionalität und Sicherheit geprüft und bei positivem Ergebnis mit
einer amtlichen Prüfplakette „ausgezeichnet“.
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Ob ein Auto mit spezieller Bereifung oder besonderen Spoilern
ausgestattet ist, die Motorleistung nachträglich verändert oder das
Fahrzeug tiefer gelegt wurde – Wir prüfen alle technischen
Änderungen und stellen bei ordnungsgemäßem Ein- bzw. Anbau den
entsprechenden Nachweis aus, der zur Änderung der Fahrzeugpapiere
durch das SVA benötigt wird.
Falls Ihnen das erforderliche Teilegutachten bzw. die
Teilegenehmigung nicht mehr vorliegt, profitieren Sie einfach von
unseren guten Verbindungen: Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat
Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen viele
Bauartengenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine
Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Wenn wir hier nicht fündig werden, können wir uns für Sie über die
GTÜ an den Hersteller wenden, um hier evtl. ein passendes Gutachten
für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Dieser Weg ist bei einigen Herstellern
mit Kosten verbunden.
Auch bei den Änderungsabnahmen zur Änderung der Fahrzeugart
innerhalb einer Fahrzeuggruppe oder –klasse wie z.B. ein
Kleinkraftrad/Roller in Mofa und wieder zurück sind wir Ihnen gern
behilflich.
Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
Sicherheitsprüfungen an LKWs, Zugmaschinen und KOM (BUS) werden von
uns qualifiziert und unter Berücksichtigung der stetig steigenden
Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportverkehr
durchgeführt.
Gutachten gemäß § 5 FZV
Im unerwünschten Fall eines durch die Polizei oder das
Straßenverkehrsamt ausgestellten Mängelberichts prüfen wir das
Fahrzeug auf Mängelfreiheit bzw. Vorschriftsmäßigkeit und
informieren umfassend über den Zustand des Fahrzeugs.
Untersuchungen § 41, § 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Die jährliche Hauptuntersuchung nach BOKraft für Fahrzeuge zur
Personenbeförderung (z. B. Taxen, Omnibusse und Mietwagen) führen
wir gern für Sie oder Ihren Betrieb durch.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZO
„Tatsachenfeststellungen“, wie z. B. geringfügige Auflastungen,
Ablastungen, Anhängelasterhöhungen (z. B. für geringere Steigungen),
Änderungen des Ausrüstungszustandes, Erfassung von nicht
prüfpflichtigen Änderungen oder ergänzende Beschreibungen von
Fahrzeugmerkmalen fallen unter die Meldepflicht des
Fahrzeugeigentümers bzw. -halters. Falls hierzu keine technischen
Änderungen vorliegen, sind wir Ihnen gern behilflich, die
Fahrzeugpapiere richtig beschreiben zu lassen.
Tempo 100-Untersuchungen
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kraftfahrzeuge mir einem
maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (mit Anhänger) auf Autobahnen
100 km/h fahren. Wenn Ihr Gespann die gesetzlichen Randbedingungen
einhält, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie die
Tempo 100-Zulassung für ihren Zug beim Straßenverkehrsamt beantragen
können.
Verlängerung einer gültigen ADR Bescheinigung
Für Tank- und Gefahrgutfahrzeuge sind regelmäßige Verlängerungen der
„Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter
gefährlicher Güter“ erforderlich. Bei positivem
Untersuchungsergebnis stellen wir eine Verlängerung der gültigen
Bescheinigung bis zur nächsten Tankprüfung aus.
Verlängerung von CEMT-Bescheinigungen
Lärm- und schadstoffarme LKW, die im Transit durch Österreich und
die Schweiz eingesetzt werden, müssen sich durch ein Schild an der
Fahrzeugfront ausweisen. Die dafür einzuhaltenden Vorgaben erfordern
eine jährliche Prüfung – die wir selbstverständlich für Sie
durchführen.
Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO neu
Für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den
Verkehr gekommen ist und das vornehmlich zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, kann ein
amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc (Oldtimerkennzeichen)
ausgestellt werden.
Zur Erlangung des so genannten „H-Kennzeichens“ in Verbindung mit
der Schlüsselnummer „98“ muss der Straßenverkehrsbehörde das
positive Gutachten eines aaSoP oder PI (Prüfingenieur) zur
Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden.
Wir überprüfen Ihr historisches Fahrzeug gern und stellen ein
entsprechendes Gutachten aus.
Import / Reimport von Fahrzeugen
Für den Import eines Fahrzeugs aus dem EG-Ausland nach Deutschland
ist folgendes zu beachten:
Ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung, das jünger als drei Jahre ist,
kann in Verbindung mit einer COC-Bescheinigung
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ohne weitere Untersuchung beim
Straßenverkehrsamt zugelassen werden.
Für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, werden zur Zulassung
beim Straßenverkehrsamt zusätzlich eine gültige Hauptuntersuchung
und eine gültige Abgasuntersuchung benötigt.
Die COC-Bescheinigung erhalten Sie über den Hersteller bzw. den
Generalimporteur des Fahrzeugs. Vertragswerkstätten sind in der
Regel nicht zuständig. COC-Bescheinigungen werden ohne
Abgasschlüsselnummer ausgestellt. Für Fahrzeuge, die seit mindestens
sechs Monaten auf dem Markt sind, können wir – als Amthilfe für das
Straßenverkehrsamt – die passenden Daten aus unserer
Fahrzeug-Datenbank heraussuchen.
Für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung ist eine
Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (Vollabnahme) erforderlich.
Selbstverständlich beraten wir Sie gern und ausführlich und helfen
Ihnen beim Zusammenstellen der für den Import nötigen Papiere.
ECE-Exportgutachten
Fahrzeuge (PKW), die nach Italien, Finnland, Norwegen oder Schweden
exportiert werden sollen, erhalten von uns ein ECE /
Exportgutachten. Mit diesem Dokument, das vom Straßenverkehrsamt
gegengezeichnet werden muss, kann das Fahrzeug ausgeführt und im
Bestimmungsland zugelassen werden.
Technische Untersuchungen
Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch neutrale, nicht
amtliche Fahrzeuguntersuchungen im Umfang einer Hauptuntersuchung
durch.
Nachdruck von Untersuchungsberichten
Falls Ihnen der Untersuchungsbericht zur Hauptuntersuchung oder der
Nachweis zur Änderungsabnahme abhanden gekommen ist, kein Problem:
In der GTÜ-Zentrale werden alle Daten elektronisch gespeichert.
Sobald Sie sich als Halter des Kfz ausgewiesen haben, wird Ihnen ein
neuer Ausdruck erstellt.
Unsere weiteren Leistungen im Überblick:
Sachverständigendienstleistungen für Kfz
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nach dem
DVGW-Arbeitsblatt G 607 und der DIN EN 1949
GTÜ-Fahrzeugzustandsbericht mit Gebrauchtwagensiegel
Unfallschadengutachten
Begutachtung von Leasingfahrzeugen
Fahrzeugbewertungen
Beweissicherungsgutachten
Oldtimer-Schadengutachten
Oldtimer-Bewertung
Schallpegelmessungen
Qualitätsmanagementberatungen
Prüfungen nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
Prüfungen an Fahrzeughebebühnen
Prüfungen an Kraftbetriebenen Tür- und Toranlagen
Prüfungen an Fahrzeugen
Ein Gutachten gibt detailliert Auskunft über den technischen Zustand
und den Wert eines Fahrzeugs. In Unfallsituationen dient es zur
Ermittlung des entstandenen Schadens und kann helfen, einen
Unfallhergang nachzuvollziehen.
Die enge Zusammenarbeit der GTÜ mit der Automobilindustrie und den
Behörden macht es möglich, dass wir über neue Entwicklungen und
Änderungen in allen Bereichen unserer Tätigkeit sofort in Kenntnis
gesetzt werden. Unser Know-how ist deshalb immer auf dem neuesten
Stand, die Anerkennung unserer Gutachten vor jedem Gericht ist
garantiert.
Falls Sie eine Frage oder ein Anliegen zu einem hier nicht genannten
Thema haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren.
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